AGB – Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN:

 

1. AUFTRÄGE

Die Annahme und Ausführungen aller Aufträge erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Sonderabmachungen jeder Art sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Durch Erteilung von Aufträgen an uns gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit uns vereinbart. Auch wenn der Abnehmer auf seine Einkaufsbedingungen verweist, gilt die Auftragserteilung als Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Alle Angebote verstehen sich stets freibleibend.
Alle Angaben bleiben unter Vorbehalt. Angaben über Baujahresbezeichnungen, Versionsnunmmern sowie spezielle Ausführungen sind nicht verbindlich. Technische Änderungen sind jederzeit möglich.

Die Finanzierung ist nicht Gegenstand des Kaufvertrages.

2. PREISE

Die Preisbildung erfolgt in € (Euro) gemäß dem abgegebenen Angebot, zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen .Die angegebenen Preise sind Nettopreise, exklusive der gültigen Mehrwertsteuer. Es wird die am Tage der Rechnungsstellung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer berechnet.
Die Preise verstehen sich für die Lieferung ab Geschäftssitz des Lieferanten oder des Herstellers.
Stunden-, Wegezeit-, Arbeitszeit- und Wartezeit-Lohn werden immer auf halbe oder volle Stunden aufgerundet und abgerechnet. Zudem wird Kilometergeld und Fahrtzeit von Hin- und Rückfahrt berechnet, wobei sich die Kilometer aus einem Routenplaner errechnen. Support und Fernwartungen werden jeweils pro angefangenen 15 Min.in Rechnung gestellt und bedürfen keiner Belegführung.
Die Preise beinhalten die Lieferung, den Transport und bei geringwertigen Waren die Transport-versicherung.
Bei Übergabe sind die betriebsfertige Montage, die Inbetriebnahme, die Abnahme durch uns als Lieferant oder durch Dritte und die einmalige Einweisung Ihres Personals nur in den Preisen enthalten, wenn dies in den besonderen Vereinbarungen vermerkt ist. Sonst werden diese Arbeiten nach Aufwand berechnet.
Weitere Einarbeitungen, nachträglicher Support und zusätzlich Leistungen werden separat nach Aufwand abgerechnet.
Nicht in den Preisen enthalten sind die Demontage, der Abtransport und die Entsorgung der Altanlage, sowie die Beseitigung von Schäden, die dabei oder bei der Lieferung und Montage auftreten, sowie eventuell notwendige bauliche Veränderungen und Montagematerial.

3. VERPACKUNG

Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen.

4. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung ab Geschäftssitz des Lieferanten oder Herstellers. Versicherung wird nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse u.A. entbinden von der Lieferpflicht. Versandart und Transporteur werden bis zum Lieferort vom Verkäufer bestimmt. Der Käufer trägt die Mehrkosten von ihm vorgeschriebener anderer Transportvorkehrungen und haftet dann auch für das unbeschädigte Eintreffen der Ware am Bestimmungsort und für die sichere Verwahrung.
Da Ansprüche aus Transportschäden vom Empfänger geltend zu machen sind, empfehlen wir, jede äußerlich als beschädigt erkennbare Sendung nur unter Vorbehalt aller Ersatzansprüche gegen das Transportunternehmen anzunehmen.

5. LIEFERZEIT

Die Lieferzeit beginnt nach dem Erhalt der unterzeichneten Auftragsbestätigung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung, der Bankbürgschaft oder einem rechtsgültigen Leasingvertrag.
Die Lieferzeit richtet sich nach den Liefermöglichkeiten unserer Zulieferer.
Die Absprache eines genauen Liefertermins setzt voraus, dass die Räumlichkeiten hinsichtlich baulicher Veränderungen und der vorgegebenen Elektro- und Netzwerkanschlüsse fertig gestellt sind.
Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten. Alle Angaben sind jedoch unverbindlich und setzen den rechtzeitigen Eingang aller für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Teile voraus. Teillieferungen sind zulässig.
Der Besteller kann bei Lieferverzug keinen Schadensersatz verlangen. Ein Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, ist in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch bei Ablauf einer etwa gestellten Nachfrist.
Für, durch die Lieferung, Montage und eventuelle Verzögerungen, verursachte Schäden und Praxisausfälle haften wir nicht.

6. ABNAHME UND SACHVERSTÄNDIGEN-PRÜFUNG (TÜV)

Die eventuell notwendige Sachverständigenprüfung des Gerätes oder der Anlage muss vom Betreiber auf dessen Kosten veranlasst werden.
Dabei festgestellte Mängel werden vom Lieferanten behoben, sofern ihm das Prüfprotokoll dafür übersandt wird.
Diese Sachverständigenprüfung ist nicht Gegenstand des Vertrages und hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung, die mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls fällig gestellt wurde.

7. BEANSTANDUNGEN

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Auslieferung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich gegenüber dem Verkäufer erhoben werden. Durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gilt die Lieferung gemäß Kaufvertrag als in einem einwandfreien, funktionsfähigen Zustand übernommen. Im Berechtigungsfall leisten wir nach unserer Wahl Ersatz durch Ware gleicher Art und Menge, oder durch Gutschrift des dafür berechneten Wertes. Für etwaige Mängel haftet der Verkäufer also nur maximal in Höhe des Warenwertes.
Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. ZAHLUNG

Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und ohne Abzug oder Einbehalt, gemäß den Zahlungsbedingungen, zahlbar. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Service-Leistungen in Verbindung mit Personalkosten werden sofort fällig.
Die vereinbarte Zahlungsart ist Bestandteil des Vertrages.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich nach Ablauf der Fälligkeit gemäß §286 BGB in Zahlungsverzug befinden und damit unsererseits ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB und weitere Kosten der nachfolgenden Geltendmachung unserer Forderung, wie Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten und ggf. Inkassogebühren entstehen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles (20 Tage bei Warenlieferung, 10 Tage bei Service-Leistungen) werden wir, ohne dass es einer Verzugssetzung bedarf, ab dem 21. bzw. 11. Tag eine Mahngebühr von 25,00 € je Mahnung, zuzüglich der Verzugszinsen in Anrechnung bringen. Die Geltendmachung darüber hinaus entstandener Kosten und weiteren Schadenersatzes behalten wir uns vor.
Des Weiteren gelten in Ausnahmefällen die auf der Rechnung vermerkten Zahlungsbedingungenen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen oder Guthaben, gleich welcher Art, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne oder alle Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden oder der Saldo ein Guthaben für uns ergibt. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist die Fa. ecomexRAY UG hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Entstandene Kosten trägt der Besteller. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Gegenstände durch uns, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern das Abzahlungsgesetz nichts anderes bestimmt. Ein Weiterverkauf, Sicherungsübereignung, sowie jeder Gebrauch oder Verfügung über die Ware vor völliger Bezahlung ist nicht gestattet.

10. WEITERVERKAUF

Die gelieferte Ware ist zum Verbrauch und zur Benutzung durch den Besteller bestimmt. Bei einer Weitergabe der Ware an Dritte verpflichtet sich der Besteller, sämtliche, ihm bis zur Weitegabe vom Verkäufer eingeräumten Preisnachlässe an den Verkäufer zurückzuzahlen. Die Rückzahlungspflicht betrifft alle bis zur Weitergabe der Ware eingeräumten Warenrabatte, nicht nur den Warenrabatt für die weitergegebene Ware.

11. PREISNACHLASS

Jeglicher, dem Besteller eingeräumter Preisnachlass erlischt, falls der Verkäufer gezwungen ist, wegen fälliger Beträge das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten oder Klage zu erheben. Das gleiche gilt, wenn der Besteller in Konkurs gerät oder einen Vergleich anstrebt.

12. SOFTWAREBESTIMMUNGEN

Die Anbindung an ein eventuell vorhandenes Netzwerk oder an die Praxis-Software, sowie zusätzliche Softwareprogramme, weitere Arbeitsplätze, Kabelverbindungen und zusätzliche Arbeiten, soweit diese im Auftragsumfang nicht ausdrücklich genannt und aufgeführt wurden, bedürfen einer schriftlichen Bestellung und werden nach Aufwand abgerechnet.
Bei Digitalisierungen beinhaltet der Kauf von CR und DR Systemen Software-Lizenzen, die besonderen Bestimmungen des jeweiligen Herstellers der Programme unterliegen. Mit dem Kauf des Gerätes erkennen Sie diese Bestimmungen und begrenzten Garantien ohne Einwendung an.
Nachstehend die wichtigsten Bedingungen für den Lizenznehmer:
• Die Software ist ausschließlich für das geliefert Gerät bestimmt.
• Die Vertriebsrechte besitzen der Hersteller und die autorisierten Händler.
• Das Kopieren der Software ist nur gestattet, um eine Back-Up Kopie zu erstellen.
• Eine Garantie wird nur gegeben, wenn die Bedienungsanleitung eingehalten wird.
• Bei Missbrauch besteht keine Verpflichtung Schäden am Gerät oder die Software zu ersetzen.
• Die lizenzierte Software kann keine Sonderwünsche oder Funktionen nach den Ansprüchen des Betreibers erfüllen, sondern nur nach dem ihm vorgegebenen Programm arbeiten.
• Bei Veränderungen oder falscher Anwendung ist eine Garantie und Haftung ausgeschlossen.
• Die Installation der Software und die entsprechende Einweisung ihres Personals erfolgt einmalig.
• Nachträgliche Beseitigung von Bedienungsfehlern oder Nachschulungen sind nicht im Auftrag enthalten, noch fallen sie in die Garantie, sind kostenpflichtig und werden separat abgerechnet.
• Bei Verlust der Software besteht keinerlei Ersatzpflicht.
• Bei anderweitiger Benutzung des Software-Computers erlischt sämtliche Garantie.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Software Herstellers und Lizenzgebers

13. GARANTIE- UND GEWÄHRLEISTUNGEN

Die Gewährleistungs- und Garantiepflicht des Verkäufers wird durch die hierfür maßgeblichen Bestimmungen des Herstellers der verkauften Ware beschränkt. Die Garantieleistungen erstrecken sich nur auf die defekten Teile. Arbeits- und Fahrkosten, sowie anderen im Zusammenhang mit dem Garantiefall entstehenden Aufwendungen werden vom Käufer getragen.
Wir gewährleisten die einwandfreie Funktion bei Versand/Übergabe. Die eventuell vorgeschriebene Prüfung durch den Sachverständigen berührt den Kaufvertrag nicht. Dabei festgestellte Mängel an der gelieferten Anlage werden durch den Lieferanten abschließend beseitigt, sofern der Betreiber der Firma ecomexRAY UG dafür das Prüfprotokoll zur Verfügung stellt. .
Garantie sowie Gewährleistung wird ausschließlich für vollständig bezahlte Waren, Geräte und Anlagen übernommen und erstrecken sich nur auf nachweislich defekte Teile, aber nicht auf die Arbeits- und Fahrtkosten oder andere in dem Zusammenhang stehende Aufwendungen. Eine darüber hinausgehende Haftung gegenüber dem Käufer ist ausgeschlossen.
Für gebrauchte Anlagen und Artikel übernehmen wir keine Garantie. Die Gewährleistung beschränkt sich auf eine einwandfreie Funktion bei Versand/Übergabe.
Anspruch auf Original-Ersatz wird ausgeschlossen.

Bei Neuanlagen und Artikeln wird die Gewährleistungs- und Garantiepflicht des Verkäufers durch die hierfür maßgeblichen Bestimmungen des Herstellers der verkauften Ware beschränkt.
Bei äußerlichen Beschädigungen von CR und DR Digitalisierungsanlagen übernehmen wir keine Gewährleistung oder Garantie mehr. Eine darüber hinaus gehende Haftung bei Schäden oder Zeitverzögerungen besteht nicht.

Gewährleistung und Garantie beschränken sich lediglich auf defekte Teile. Die Arbeits- und Fahrtzeit, sowie eventuell entstandene Kosten werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

14. RÜCKNAHME

Rücknahme oder Umtausch festverkaufter Ware kann nicht erfolgen.

15. HANDELSVERTRETERGESCHÄFTE

Bei Handelsvertretergeschäften gelten die jeweiligen Bedingungen des Lieferanten.

16. ÜBERTRAGBARKEIT DES VERTRAGES

Der Besteller darf seine Vertragsrechte auf Dritte nur im Einverständnis mit dem Verkäufer übertragen.

17. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie alleiniger Gerichtsstand ist Hamburg.
Auf alle durch die Lieferung begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht des Deutschen Bundesgebietes Anwendung.

18. NEBENABREDEN

Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Nebenabsprachen und zusätzliche Leistungen gelten nur, wenn diese von beiden Seiten einvernehmlich, schriftlich niedergelegt wurden.

19. VERBINDLICHKEIT DES VERTRAGES

Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit oder Abänderung einzelner seiner Bedingungen verbindlich.


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch hier zum herunterladen.